Was sollte in der Checkliste für die Bestattung festgelegt sein?

Bei einem Sterbefall sind verschiedene organisatorische Maßnahmen zu treffen. Diese kosten nicht nur Zeit und Mühe, sondern auch Kraft, die in Zeiten der Trauer oft fehlt und die für die Hinterbliebenen überfordernd wirken können. Sinnvoll ist es daher, über eine Checkliste für die Bestattung zu verfügen. Sie schafft einen Überblick der zu erledigenden Aufgaben. Der Bestattungsplan mit Checkliste dient somit Ehepartnern, Familienmitgliedern und Nachkommen als eine Art Ratgeber, um die schwierige Zeit zu meistern und im Sinne des Verstorbenen zu handeln. Dabei unterstützen wir von der Pietät am Dornbusch Sie mit dem nötigen Einfühlungsvermögen sowie einer professionellen Handhabung aller Formalitäten.

Wir helfen als Bestatter bei allen Fragen

In einem Todesfall sind unterschiedliche Formalitäten zu bedenken. Ist der Todesfall zuhause eingetreten, dann muss zuerst der Arzt gerufen werden, der den nötigen Leichenschauschein zur Abholung des Verstobenen ausstellt. Danach kann der Bestatter gerufen werden. Als nächstes müssen sämtliche persönlichen Dokumente herausgesucht werden, falls vorhanden. Dazu zählen der Personalausweis, eine Geburtsurkunde, eine Heiratsurkunde, eine Sterbeurkunde des Partners, oder gar ein rechtskräftiges Scheidungsurteil und – falls diese existiert – eine Bestattungsverfügung. Diese enthält Informationen zur gewünschten Art der Bestattung, beispielsweise Erd-, Feuer– oder Seebestattung. Auch Angaben zur Bekleidung, in der die verstorbene Person beigesetzt wird, sind für Angehörige hilfreich. Mithilfe einer Checkliste für die Bestattung können einzelne Punkte übersichtlich und geordnet abgearbeitet werden. Auch sollten die Rentenversicherungsbescheide, Betriebsrenten wie auch eine Krankenversicherungskarte herausgesucht und vorgelegt werden zur Besprechung mit dem Bestatter im Institut oder bei Ihnen Zuhause.

Die Planung der Trauerfeier mithilfe einer Checkliste für die Bestattung

Der Bestattungsplan mit Checkliste legt dar, welche Art der Trauerfeierlichkeit abgehalten werden soll. Dies kann ein Trauergottesdienst oder eine nicht-kirchliche Beisetzungsfeier sein. Dazu regelt der Plan, wie die Beerdigungsfeier ausgerichtet wird und berücksichtigt auch spezielle Wünsche, zum Beispiel eine besondere Musik, gewünschter Blumenschmuck, Dekorationen etc. und weiterhin festgelegt sind in der Checkliste der Ort, an dem die Familie beispielsweise bei einem Angehörigen als Gedenkfeier zu Hause oder in einem Café oder Restaurant, sowie im Falle der Feuer- oder Erdbestattung in der Trauerhalle auf dem Friedhof, auf dem sich das Grab befindet, zusammenkommt.

Nach der Beisetzung

Im Anschluss an die Bestattung kommen weitere Aufgaben auf die Angehörigen Verstorbener zu, die der Bestattungsplan mit Checkliste aufzeigt. Auch hierbei stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Zu den wichtigsten Angelegenheiten, die nach einem Todesfall geregelt werden müssen, gehören die Beantragung der Testamentseröffnung sowie des Erbscheins und eventueller Versicherungsleistungen wie der Lebensversicherung. Soll ein Grabstein errichtet werden, ist ein Steinmetz zu beauftragen, der dies übernimmt. Wünschen Sie sich eine einfühlsame Unterstützung bei der Organisation und Ausführung von Bestattungsformalitäten? Kontaktieren Sie uns gerne – wir sind für Sie da und unterstützen Sie darin, diese äußerst schwierige Zeit zu bewältigen.

Checkliste nach der Bestattung

Um die zahlreichen rechtlichen Bestimmungen nach der Bestattung im Blick zu haben – beispielsweise vom Verstorbenen eingegangene Verträge und Verpflichtungen zu lösen oder ggf. zu ändern, haben Sie die Möglichkeit, einiges von einem Fachmann erledigen zu lassen (z. B. Anträge für Hinterbliebenenrenten).

Hierfür teilen Sie uns bitte die entsprechenden Adressen, Kundennummern, Versicherungsnummern etc. mit. Im Folgenden haben wir eine Checkliste für Sie zusammengestellt, anhand derer Sie sich orientieren können, was nach der Bestattung zu erledigen sein könnte:

  • Vorhandene Testamente des Verstorbenen beim Nachlassgericht/Amtsgericht abgeben, Nachlass-Sicherstellung, Testamentseröffnung
  • ggf. Erbschein ausstellen lassen (Nachlassgericht/Amtsgericht, das auch darüber berät, ob die Ausstellung eines Erbscheins in Ihrem Fall sinnvoll ist)
  • Meldung bei der Rentenstelle oder beim Arbeitgeber
  • Abmeldung oder Ummeldung von Kraftfahrzeugen (auch Anhänger!)
  • Auflösung, Beendigung oder Kündigung von Versicherungen (z. B. Sozial-, Rentenversicherung, Versorgungswerk, Haftpflicht, Hausrat, Kfz, Lebensversicherung)
  • Antrag auf Rentenfortzahlung („Sterbevierteljahr“)
  • Versicherungsansprüche bei Krankenkasse, Lebens-, Unfall- oder Sterbegeldversicherungen geltend machen
  • Kündigung oder Weiterführung von Mietverträgen
  • Auflösung von Konten und (Dauer-)Aufträgen bei Geldinstituten, Sperrung von Kreditkarten
  • Widerruf von Einzugsermächtigungen/li>
  • Änderung/Einlösung von Sparverträgen (z. B. Sparbücher, Bausparverträge, Wertpapiere, Bürgschaften, Darlehensverträge, Kredite, Leasingverträge), sofern die Erbschaft angetreten wurde und tatsächliche Verfügungsbefugnis besteht
  • Abmeldung von Rundfunk- und Fernsehgeräten (GEZ und private!)
  • Abmeldung des Gas-, Wasser- und Strombezuges sowie ggf. der Müllabfuhr
  • Abmeldung des Telefons (Mobiltelefon, Privatnetzanbieter!)
  • Auflösung von Mitgliedschaften bei Vereinen, Organisationen, Gewerkschaften
  • Abbestellung von Abonnements von Zeitungen und Zeitschriften
  • Benachrichtigung der Kirche/Religionsgemeinschaft
  • Benachrichtigung von behandelnden Ärzten
  • Benachrichtigung des Finanzamts
  • Postnachsendeauftrag an Erben/Bevollmächtigte
  • Termine des Verstorbenen absagen
Checkliste Bestattung