Erdbestattung in Frankfurt – die traditionelle Form
Der klassische Weg einer Beerdigung erfolgt in unserem Kulturkreis im Rahmen einer sogenannten Erdbestattung. Hierbei wird der Verstorbene hygienisch versorgt, gewaschen und angekleidet in einen ausgewählten Holzsarg gebettet. Dieser wird nach einer zeremoniellen Verabschiedung in die Erde abgelassen. Als renommierter Bestatter in Frankfurt stehen wir Ihnen gerne persönlich in einem Beratungsgespräch zur Seite, um mit Ihnen den letzten Weg des Verstorbenen nach Ihren individuellen Vorstellungen zu gestalten.
Erdbestattungsarten
Würdige Erdbestattung im Raum Frankfurt
Nach Eintritt eines Trauerfalls beauftragen Sie einen Bestatter Ihrer Wahl mit der Überführung des Verstorbenen. In Frankfurt sowie im gesamten Rhein-Main-Gebiet unterstützt unser Team von der Pietät am Dornbusch Sie gerne bei allen wichtigen Schritten rund um die komplette Organisation sowie bei allen Formalitäten der Trauerangelegenheit. Wenn der Wunsch nach einer Erdbestattung besteht, versorgen wir den Verstorbenen entsprechend, um ihn daraufhin in Absprache mit den Angehörigen auf individuelle Weise würdevoll zu beerdigen.
Erdbestattung mit persönlichem Abschied
Die Trauerfeierlichkeit kann entweder in unserer eigenen Trauerhalle, einer Kirche oder Friedhofskapelle sowie direkt am Grab abgehalten werden. Sie entscheiden selbst anhand der Vorlieben des Verstorbenen, ob diese durch einen Pfarrer oder einen freien Trauerredner ausgerichtet werden soll. Im Vorfeld besteht die Möglichkeit, auf persönliche Weise Abschied zu nehmen. Hierfür stehen auch gerne unsere eigenen Räumlichkeiten zur Verfügung.
Gerne stehen wir Ihnen in einem persönlichen Gespräch zur Verfügung, um Ihnen die unterschiedlichen Möglichkeiten einer Erdbestattung näher vorzustellen. Nehmen Sie sich bewusst die Zeit, die Sie benötigen, um sich mit uns über die Abwicklung Ihres Trauerfalls auszutauschen.
Erdbestattung in einem Reihengrab
Reihengräber gibt es für Erd- und Feuerbestattungen. Die Hinterbliebenen haben keine Wahlrecht für die Lage der Grabstätte. Die Grabfelder werden der Reihe nach zugeteilt, und Reihe für Reihe nach 20 Jahren Liegezeit von der Friedhofsverwaltung aufgelöst. Eine regelmäßige Grabpflege ist erforderlich. Vor der Räumung des Grabes nach Ablauf der Liegezeit, die 20 Jahre umfasst, wird ein Hinweisschild am Grabfeld rechtzeitig auf den Zeitpunkt der Räumung hinweisen. Die Liegezeit kann nicht verlängert werden.
Erdbestattung in einem Einzel-, Doppel-, oder Mehrfach „Wahlgrab“
Wahlgrabstätten sind mindestens für 25, maximal für 40 Jahre erwerbbar. Die Lage der Grabstätte kann von den Angehörigen frei gewählt werden. Das Nutzungsrecht kann verlängert werden. In einem Wahlgrab können mehrere Personen beigesetzt werden. Auch das Beisetzen einer Urne ist möglich. Eine regelmäßige Grabpflege ist erforderlich.
Erdbestattungen in einem Reihen-Rasengrab halbanonym
Das Reihen-Rasengrab bietet die Möglichkeit einer halbanonymen Bestattung. Hier ist keine Grabpflege erforderlich, die Friedhofsverwaltung legt dafür einen Rasen an, und pflegt diesen auch. Bodengleiche Grabplatten ermöglichen eine gewisse individuelle Gestaltung des Grabes. Blumenschmuck und Dekorationsobjekte können an dafür ausgewiesenen Stellen, nicht aber direkt auf dem Grab, abgelegt werden. Eine Verlängerung der Liegezeit ist nicht möglich.
Erdbestattungen in einem Reihen-Rasengrab anonym
Erdbestattungen in einem Reihen-Rasengrab sind auch anonym möglich. Hier wird das Grab nicht gekennzeichnet, die Grabpflege entfällt komplett. Eine Verlängerung der Liegezeit ist nicht möglich.
Erdbestattung Einzel-Doppel- oder Mehrfach „Wahl- Rasengrab“ halbanonym
Wahl-Rasengräber für Einzel-, Doppel- oder Mehrfachnutzung können für 25 Jahre erworben werden. Es ist möglich die Grabstätte auszusuchen, eine liegende Platte kann dem Grab zugefügt werden. Diese halbanonyme Art der Bestattung erfordert keine Grabpflege.
Erdbestattung Einzel-Doppel- oder Mehrfach „Wahl- Rasengrab“ anonym
Erdbestattungen in einem Einzel-, Doppel- oder Mehrfach Wahl-Rasengrab können auch anonym erfolgen. Das Grab kann ausgesucht werden, aber es wird keine Platte auf dem Grab installiert. Die Liegezeit beträgt 25 Jahre, eine Verlängerung ist möglich.
Gärtnerbetreute Erdwahlgrabstätte (z.B. Bornheimer Friedhof und Hauptfriedhof)
Gärtnerbetreute Erdwahlgrabstätten werden von Friedhofsgärtnern angeboten und auch ganzjährig gepflegt und unterhalten. Die Gestaltung des Grabes übernimmt der Fachbetrieb, es wird eingebettet in eine Landschaft, die einem durchdachten Gesamtkonzept zu verdanken ist. Mit dem Erwerb des Nutzungsrechts muss gleichzeitig eine Dauergrabpflege über die gesamte Nutzungszeit, sie liegt bei 25 Jahren, erworben werden. Eine Verlängerung der Nutzungszeit ist möglich.