Bestattungspflicht in Hessen

Die Bestattungspflicht gehört zum Bestattungsgesetz und beschreibt die Verpflichtung, einen verstorbenen Menschen angemessen beizusetzen. Dies muss innerhalb der vorgeschriebenen Frist des jeweiligen Bundeslandes geschehen – in Hessen beträgt diese Frist innerhalb von 10 Tagen. Welcher Angehörige in der Pflicht steht, die Beisetzung des Verstorbenen zu organisieren, variiert je nach Bundesland und wird individuell geregelt. Zögern Sie nicht, sich bei Fragen an einen Bestatter zu wenden. Wir von Pietät am Dornbusch kennen uns mit allen Formalitäten aus und beraten Sie gerne zu Themen wie Bestattungspflicht und Beisetzungsarten. Außerdem unterstützen wir Sie auch bei sämtlichen Formalitäten sowie bei der Planung der Beisetzung.

Bestattungspflicht: Reihenfolge in Hessen

Laut Bestattungsgesetz stehen in Hessen die nächsten Angehörigen des Verstorbenen in der Pflicht, die Beisetzung fristgemäß zu organisieren. In Hessen gilt folgende Reihenfolge:

  1. Ehegatten & eingetragene Lebenspartner
  2. Kinder
  3. Eltern
  4. Geschwister
  5. nicht eingetragene Lebenspartner
  6. sonstige Sorgeberechtigte
  7. Großeltern
  8. Enkel
  9. Erben
  10. sonstige Verwandte
  11. Einrichtungen (Krankenhaus oder Pflegeheim)

Diese Regelung gilt unter der Voraussetzung, dass der bestattungspflichtige Angehörige in Hessen mindesten 18 Jahre alt ist und voll geschäftsfähig ist. Hessen ist auch das einzige Bundesland, in dem die Einrichtung, in der der Verstorbene zum Todeszeitpunkt untergebracht war, bestattungspflichtig ist. Wichtig: Sollten Sie bestattungspflichtig sein, heißt das nicht, dass Sie die Bestattungskosten übernehmen. Denn die Kostentragungspflicht liegt immer bei den Erben oder beim nächsten unterhaltspflichtigen Angehörigen. In begründeten Fällen können Angehörige sich auch von der Bestattungspflicht befreien lassen. Diese Ausnahme greift bei schwerwiegender Unzumutbarkeit, wenn der Verstorbene zum Beispiel eine Straftat gegen den Bestattungspflichtigen begangen hat. Diese Ausnahme muss jedoch eingeklagt und von einem Gericht genehmigt werden.

Aufgaben nach dem Todesfall

Folgende Schritte sollten Sie unverzüglich nach dem Tod eines Angehörigen einleiten:

  1. Leichenschau: Die Leichenschau ist im Bestattungsrecht geregelt und muss von der bestattungspflichtigen Person in Auftrag gegeben werden. Hierfür muss ein Arzt gerufen werden, der eine erste Leichenschau durchführt und anschließend den Todesschein ausstellt. In diesem Dokument werden Todeszeitpunkt, Todesart und die wahrscheinliche Todesursache notiert.
  2. Bestatter beauftragen: Auch der Bestatter sollte unverzüglich beauftragt werden. In Frankfurt am Main beraten wir Sie mit viel Einfühlungsvermögen zu allen Dingen rund um die Bestattung. Außerdem helfen wie Ihnen auch bei der Bewältigung von Formalitäten und geben unser Bestes, Ihnen den Abschied von einem geliebten Menschen zu erleichtern. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren, wir sind für Sie da!
  3. Testament: Nach dem Tod eines Angehörigen sollten Sie das Testament des Verstorbenen suchen und zum Amtsgericht bringen. So kann der letzte Wille des Verstorbenen ordnungsgemäß durchgesetzt werden.
  4. Lebensversicherung und Sterbeversicherung: Wenn vorhanden, muss die Lebens- und Sterbeversicherung umgehend über den Tod des Versicherten informiert werden. Geschieht dies nicht unverzüglich, kann es zu Problemen bei der Auszahlung kommen.
  5. Personalausweis und Urkunden: Um die nächsten Schritte zu erleichtern, sollten Sie sowohl Personalausweis als auch Geburts- und Heiratsurkunde des Verstorbenen zusammensuchen. Diese werden von dem Bestatter benötigt.

Bestattungspflicht: In Hessen unterstützt Pietät am Dornbusch

Die Bestattungspflicht ist ein wichtiger Teil des Bestattungsgesetzes. Auch in Hessen versichert sie jedem Verstorbenen eine würdevolle Bestattung. Diese Pflicht nimmt Ihnen aber selbstverständlich nicht das Recht, die Beisetzung eines geliebten Manschens freiwillig zu planen. Wir unterstützen Sie in Hessen in der schwierigen Zeit und beraten Sie zu Trauerfeier, Formalitäten und Bestattungsarten. Rufen Sie jederzeit an!