Bestattungsvorsorge

Eine Vorsorgeregelung für die Bestattung fungiert als sorgfältige Vorbereitung sowie finanzielle Absicherung. Sie schließen mit uns einen Vorsorgevertrag ab, der die Details der Beisetzung regelt und in dem Ihre Wünsche schriftlich festgehalten werden. Eine Bestattungsvorsorge enthält ausführliche Angaben, beispielsweise zur Art der Bestattung und zum Beisetzungsort sowie über die Art und Ausstattung einer Urne oder eines Sarges. Auch zu Grabschmuck sowie musikalischer Gestaltung der Beisetzungsfeier können im Vorsorgeplan Vorgaben enthalten sein. Das für die Tätigkeit des Bestatters veranschlagte Geld zahlen Sie auf ein Treuhandkonto ein. Dies stellt sicher, dass die finanziellen Mittel ausschließlich für die Beisetzung verwendet werden. Eine weitere Form der finanziellen Bestattungsvorsorge ist der Abschluss einer Versicherung für das Sterbegeld. Hierbei erfolgt nach dem Ableben des Versicherungsnehmers eine Auszahlung des Geldes an die Hinterbliebenen. Dies dient ebenfalls der finanziellen Absicherung Angehöriger im Hinblick auf die Bestattungskosten. Die Bestattungsvorsorge ist steuerlich absetzbar für Sie.

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Vorsorge für den Todesfall

Bei einem Sterbefall und den in diesem Zusammenhang anfallenden Aufgaben sind viele Aspekte zu beachten. Diese umfassen finanzielle Aufwendungen, aber auch die Vorbereitung und Durchführung der Bestattungsfeier und der Beisetzung. Für die Angehörigen kann dies zu einer Belastung werden, und das in einer Zeit, die ohnehin viel seelische Kraft kostet. Mit einer Vorsorge für die Bestattung erleichtern Sie Ihrer Familie Entscheidungen und sorgen dafür, dass die Kosten der Beisetzung gedeckt werden können. Da die Bestattungsvorsorge steuerlich absetzbar ist, entstehen auch für Sie als Vorsorgenden keine Mehrbelastungen.

Wir stehen Ihnen bei der Bestattungsvorsorge zur Seite

Als Bestatter in Frankfurt steht Ihnen die Pietät am Dornbusch im Trauerfall sowie bei der Vorsorge für die Bestattung mit einem hohen Maß an Einfühlungsvermögen zur Seite. Wir beraten Sie darüber, was im Sterbefall zu tun ist und ermöglichen es Hinterbliebenen, individuell und in Ruhe Abschied zu nehmen. Für die Beisetzung sind verschiedene Arten der Bestattung, beispielsweise Feuer-, Erd-, Naturbestattung oder eine Beisetzung in einem Trauerhain möglich. Dazu organisieren wir die Trauerfeier und beraten Sie zur Bestattungsvorsorge. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf für eine erste Beratung.

Wir bieten Ihnen verschiedene Möglichkeiten der Bestattungsvorsorge:

Vorsorge ohne Einzahlung:

Art und Weise der Beerdigung wird durch Sie festgelegt. Sie haben Angehörige oder Erben, die über Ihre Vorsorge und Willen Bescheid wissen und die Bestattung dann bei Eintreten in Auftrag geben und auch die Kosten übernehmen.

Vorsorge mit Einzahlung bei Pietät:

Das eingezahlte Geld kann durch Dritte nicht angetastet werden, es wird direkt auf unserem Treuhandkonto sichergestellt, zu Lebzeiten haben Sie alleinig jederzeit Zugriffsrechte, ähnlich wie ein Sparkonto. Ihre Beerdigung nach Wunsch ist somit gesichert, nachträgliche Änderungen zu Lebzeiten sind möglich. Um Änderungen durch die Erben im Todesfall zu verhindern kann eine Verfügung hinterlassen werden (bei uns oder offiziell notariell).

Vorsorge über Treuhand (Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG):

Das Geld kann nicht angetastet werden, ein Empfangsberechtigter muss eingetragen werden, z. B. Bestatter oder Erben. Auch hier gilt: Die Beerdigung nach Wunsch ist gesichert, nachträgliche Änderungen zu Lebzeiten sind möglich. Um Änderungen durch die Erben im Todesfall zu verhindern kann eine Verfügung hinterlassen werden (bei uns oder offiziell notariell).

Sterbegeldversicherung bei verschiedenen Anbietern (Versicherungsgesellschaften):

Sie können einen Empfangsberechtigten eintragen lassen, z. B. den Bestatter oder die Erben. Ihre Beerdigung nach Wunsch ist gesichert, nachträgliche Änderungen zu Lebzeiten sind möglich. Um Änderungen durch die Erben im Todesfall zu verhindern kann eine Verfügung hinterlassen werden (bei uns oder offiziell notariell). Sollten Sie in finanzielle Nöte kommen, kann das Sozialamt die Versicherung bis auf einen Schonbetrag auflösen lassen, da die Versicherung als kleine Kapitalversicherung angesehen wird.

Sie haben Fragen? Wir rufen Sie auch gerne zurück.

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Kontakt

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    Telefon

    069.77035757